Gelretours – Stadtführungen mit lokale Reiseführer

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Definitionen

1.1 Auftragnehmer: Gelretours, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 55795668

1.2 Auftraggeber: Die natürliche oder juristische Person, die die Dienstleistung(en) für sich selbst oder im Namen eines oder mehrerer Teilnehmer erwirbt.

1.3 Vertrag: Der zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen und/oder die Ausführung von Arbeiten und/oder die Lieferung von Waren.

2. Allgemeines

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Gelretours mit Sitz in Nijmegen organisierte Programme.

2.2 Gelretours behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf der Website abrufbar.

2.3 Abweichende Bestimmungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie zuvor schriftlich vereinbart wurden. Allgemeine Bestimmungen eines Vertragspartners, gleich unter welcher Bezeichnung, finden keine Anwendung.

2.4 Gelretours haftet nicht für die Nichtbeachtung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hat eine Person eine Gruppenreservierung vorgenommen, fungiert diese Person als Gruppenleiter und ist verpflichtet, der Gruppe die Reisebedingungen zu erläutern.

2.5 Personen unter 18 Jahren müssen von mindestens einem Erwachsenen begleitet werden.

3. Vertragsabschluss

3.1 Ein Vertrag kommt zustande, sobald Gelretours und der Kunde die Bestätigung telefonisch oder schriftlich geprüft und damit eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung getroffen haben. Anschließend sendet Gelretours die Bestätigung an den Kunden.

3.2 Der Inhalt des Vertrags richtet sich nach dem von Gelretours veröffentlichten Programm. Jede gewünschte Abweichung oder Ergänzung bedarf der schriftlichen Bestätigung von Gelretours.

4. Reservierung

4.1 Gelretours behält sich das Recht vor, das Programm oder die Preise gegebenenfalls zu ändern. Dies liegt im alleinigen Ermessen von Gelretours.

4.2 Die angegebenen Start- und Endzeiten sind Richtwerte. Die genauen Zeiten können je nach Umständen variieren und angepasst werden.

5. Zahlung

5.1 Nach der Buchung erhält der Kunde eine Rechnung mit Fälligkeitsdatum.

5.2 Gelretours ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen. Der Kunde erhält hierfür eine separate Rechnung.

5.3 Die Rechnung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen.

5.4 Findet das gebuchte Programm innerhalb von sechs Wochen statt, ist die Zahlung sofort fällig.

5.5 Bei Zahlungsverzug behält sich Gelretours das Recht vor, das gebuchte Programm zu stornieren. In diesem Fall fallen Stornogebühren an.

5.6 Alle angegebenen Preise können sich ändern.

6. Stornierung durch Gelretours

6.1 Gelretours behält sich das Recht vor, ein Programm zu stornieren.

6.2 In diesem Fall wird der Kunde umgehend benachrichtigt.

6.3 Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. 6.4 Gelretours übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und/oder Kosten, die dem Kunden durch eine Stornierung entstehen, falls das Programm nicht stattfinden kann.

6.5 Bei schwerem Fehlverhalten eines oder mehrerer Teilnehmer kann entschieden werden, die betreffende(n) Person(en) ohne Rückerstattung vom weiteren Programm auszuschließen.

7. Stornierung durch den Kunden

7.1 Die Stornierung durch den Kunden muss schriftlich und datiert erfolgen.

7.2 Als Stornierungsdatum gilt der Tag des Eingangs bei Gelretours.

7.3 Kostenlose Stornierung bis 5 Werktage vor Programmbeginn.

Stornierung innerhalb von 5 Werktagen: 50 % des Rechnungsbetrags.

Stornierung innerhalb von 3 Werktagen: 75 % des Rechnungsbetrags.

Stornierung innerhalb von 2 Werktagen und Nichterscheinen: 100 % des Rechnungsbetrags.

7.4 Die Teilnehmer müssen 10 Minuten vor der vereinbarten Zeit am Treffpunkt anwesend sein. Bei Verspätung besteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung der gezahlten Gebühren.

7.5 Auch nach einer Pause oder Unterbrechung besteht kein Anspruch auf Entschädigung für das Versäumen des Programms. Dies gilt selbst dann, wenn die Heimreise selbstständig erfolgen muss.

8. Haftungsausschluss

8.1 Die Teilnahme an Gelretours-Programmen erfolgt auf eigene Gefahr.

8.2 Gelretours übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die dem Teilnehmer direkt oder indirekt während oder infolge des Programms entstehen.

8.3 Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, eine angemessene Reise-, Unfall- und/oder Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

8.4 Gelretours haftet während der Teilnahme in keiner Weise für Schäden, die durch fehlende Kommunikationsmittel, Transportmöglichkeiten oder medizinische Versorgung vor Ort entstehen.

8.5 Gelretours haftet nicht für Verspätungen, Programmänderungen oder Verzögerungen bei der Leistungserbringung durch Dritte aufgrund höherer Gewalt.

8.6 Offensichtliche Fehler im Programm sind für Gelretours nicht bindend.

8.7 Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle Anweisungen von Gelretours zu befolgen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Programms zu gewährleisten, und haftet für Schäden, die durch sein nicht ordnungsgemäßes Verhalten entstehen. Die Schadenshöhe richtet sich nach den Verhaltensregeln für ordnungsgemäße Teilnehmer. Jeder Teilnehmer hat die im Programm festgelegten Zeiten und die Anweisungen der Programmleitung einzuhalten.

9. Haftungsfreistellung

9.1 Der Kunde stellt Gelretours von allen Ansprüchen Dritter frei, sofern der Kunde den betreffenden Schaden (teilweise oder vollständig) verursacht hat oder dafür (teilweise) haftet.

10. Beschwerden

10.1 Beschwerden sind unverzüglich der Programmleitung zu melden. Die Programmleitung prüft, ob der Grund der Beschwerde sofort behoben werden kann.

10.2 Ist eine direkte Meldung nicht möglich oder wird die Beschwerde nicht zufriedenstellend gelöst, ist sie spätestens 14 Tage später schriftlich und mit Begründung bei Gelretours einzureichen.

11. Streitigkeiten

11.1 Streitigkeiten mit Teilnehmern werden in der Regel gütlich beigelegt.

12. Anwendbares Recht

12.1 Alle unsere Vereinbarungen und alles, was damit zusammenhängt, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.